Statuten

Name und Sitz

Art. 1.
Unter dem Namen „Deutschsprechende Gruppe Sitten" (DGS) besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Sitten.

Zweck

Art. 2.
Die Deutschsprechende Gruppe ist ein Verein zur Wahrung der sprachlichen, kulturellen, gesellschaftlichen Interessen und staatsbürgerlicher Belange der deutschsprechenden Bevölkerung von Sitten und Umgebung.

Mittel

Art. 3.
Der Verein verfügt zur Verfolgung des Vereinszwecks über die Beiträge der Mitglieder sowie über andere Zuwendungen und Einnahmen.

Mitgliedschaft

Art. 4.
1 Der Verein steht allen Deutschsprechenden oder an der deutschen Sprache Interessierten offen, die in Sitten und Umgebung wohnen.
2 Die Mitgliedschaft wird durch Teilnahme an Vereinsanlässen oder Bezahlung eines Beitrages erworben.

Austritt und Ausschluss
von Mitgliedern

Art. 5.
1 Der Austritt von Mitgliedern ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch Mitteilung an den Vorstand.
2 Der Vorstand kann ein Mitglied jederzeit aus wichtigen Gründen ausschliessen. Dieser Entscheid kann vor die nächste Generalversammlung weiter gezogen werden, die darüber mit einfachem Mehr endgültig entscheidet.

Organe des Vereins

Art. 6.
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Generalversammlung
b) Der Vorstand
c) Das erweiterte Komitee
d) Die Rechnungsrevisoren

Generalversammlung

Art. 7.
1 Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird jährlich wenigstens einmal und zusätzlich nach Bedarf vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt über die Lokalpresse. Die Mitglieder werden ausserdem persönlich eingeladen.
2 Die Generalversammlung hat folgende
Aufgaben:
a) Wahl des Vorstandes und der zwei Revisoren
b) Wahl des Präsidenten
c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d) Festsetzung der Beiträge
e) Beratung und Beschlussfassung über Anträge und Statutenänderungen, die dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich zu unterbreiten sind.
3 Die Generalversammlung beschliesst mit einfachem Mehr. Auf Verlangen von mindestens 5 anwesenden Mitgliedern findet geheime Abstimmung statt.
4 Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass über die Beschlüsse Protokoll geführt wird.

Vorstand

Art. 8.
1 Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er leitet und vertritt diesen. Er legt der Generalversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung vor.
2 Der Vorstand besteht aus 5 oder 7 Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Die Wahl des Vorstandes erfolgt alle vier Jahre. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
3 Behördenmitglieder des Vereins kann der Vorstand zu seinen Sitzungen einladen.

Rechnungsrevisoren

Art. 9.
Sie prüfen jährlich die Jahresrechnung und die Buchführung des Vereins. Die Rechnungsrevisoren werden von der Generalversammlung für vier Jahre gewählt.

Erweitertes Komitee

Art. 10.
1 Das erweiterte Komitee steht dem Vorstand bei wichtigen Entscheiden beratend bei. Es wird jeweils vom Vorstand einberufen. Das erweiterte Komitee besteht aus dem Vorstand, den Präsidenten der deutschsprechenden Vereine, Behördemitgiedern des Vereins, einem Vertreter der Pfarreien, dem Präsidenten der Schulkommission und den ehemaligen Präsidenten der Deuschsprechenden Gruppe.
2 Der Vorstand kann zusätzlich Mitglieder bezeichnen.

Haftung

Art. 11.
Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 12.
Bei Auflösung des Vereins muss das Vereinsvermögen einem ähnlichen Zweck zugeführt werden.

Statutenänderungen

Art. 13.
1 Die Statuten können von der Generalversammlung abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder einverstanden sind.
2 Vorgesehene Statutenänderungen sind auf der Traktandenliste aufzuführen.
3 Vorliegende Statuten wurden in der Generalversammlung vom 7. Oktober 1982 angenommen.
4 Alle bisherigen Satzungen der Deutschsprechenden Gruppe werden hiermit aufgehoben.


Der Präsident: Der Sekretär:
Marcel Kuonen Marcel Schwestermann

Frohe Festtage

Der Vereinsvorstand wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen einen frohe Festtage.

Bleiben Sie gesund.

Zu Ihrer Information: Das Pfarrblatt kann unter Treffpunkt heruntergeladen werden.

Agenda

  • CPPS
    (01. Juni, 16:00 Uhr)
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