Name und Sitz
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Art. 1.
Unter dem Namen „Deutschsprechende Gruppe Sitten" (DGS) besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Sitten.
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Zweck
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Art. 2.
Die Deutschsprechende Gruppe ist ein Verein zur Wahrung der sprachlichen, kulturellen, gesellschaftlichen Interessen und staatsbürgerlicher Belange der deutschsprechenden Bevölkerung von Sitten und Umgebung.
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Mittel
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Art. 3.
Der Verein verfügt zur Verfolgung des Vereinszwecks über die Beiträge der Mitglieder sowie über andere Zuwendungen und Einnahmen.
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Mitgliedschaft
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Art. 4.
1 Der Verein steht allen Deutschsprechenden oder an der deutschen Sprache Interessierten offen, die in Sitten und Umgebung wohnen.
2 Die Mitgliedschaft wird durch Teilnahme an Vereinsanlässen oder Bezahlung eines Beitrages erworben.
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Austritt und Ausschluss
von Mitgliedern
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Art. 5.
1 Der Austritt von Mitgliedern ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch Mitteilung an den Vorstand.
2 Der Vorstand kann ein Mitglied jederzeit aus wichtigen Gründen ausschliessen. Dieser Entscheid kann vor die nächste Generalversammlung weiter gezogen werden, die darüber mit einfachem Mehr endgültig entscheidet.
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Organe des Vereins
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Art. 6.
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Generalversammlung
b) Der Vorstand
c) Das erweiterte Komitee
d) Die Rechnungsrevisoren
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Generalversammlung
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Art. 7.
1 Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird jährlich wenigstens einmal und zusätzlich nach Bedarf vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt über die Lokalpresse. Die Mitglieder werden ausserdem persönlich eingeladen.
2 Die Generalversammlung hat folgende
Aufgaben:
a) Wahl des Vorstandes und der zwei Revisoren
b) Wahl des Präsidenten
c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d) Festsetzung der Beiträge
e) Beratung und Beschlussfassung über Anträge und Statutenänderungen, die dem Vorstand spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich zu unterbreiten sind.
3 Die Generalversammlung beschliesst mit einfachem Mehr. Auf Verlangen von mindestens 5 anwesenden Mitgliedern findet geheime Abstimmung statt.
4 Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass über die Beschlüsse Protokoll geführt wird.
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Vorstand
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Art. 8.
1 Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er leitet und vertritt diesen. Er legt der Generalversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung vor.
2 Der Vorstand besteht aus 5 oder 7 Mitgliedern, die von der Generalversammlung gewählt werden. Die Wahl des Vorstandes erfolgt alle vier Jahre. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
3 Behördenmitglieder des Vereins kann der Vorstand zu seinen Sitzungen einladen.
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Rechnungsrevisoren
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Art. 9.
Sie prüfen jährlich die Jahresrechnung und die Buchführung des Vereins. Die Rechnungsrevisoren werden von der Generalversammlung für vier Jahre gewählt.
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Erweitertes Komitee
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Art. 10.
1 Das erweiterte Komitee steht dem Vorstand bei wichtigen Entscheiden beratend bei. Es wird jeweils vom Vorstand einberufen. Das erweiterte Komitee besteht aus dem Vorstand, den Präsidenten der deutschsprechenden Vereine, Behördemitgiedern des Vereins, einem Vertreter der Pfarreien, dem Präsidenten der Schulkommission und den ehemaligen Präsidenten der Deuschsprechenden Gruppe.
2 Der Vorstand kann zusätzlich Mitglieder bezeichnen.
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Haftung
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Art. 11.
Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
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Art. 12.
Bei Auflösung des Vereins muss das Vereinsvermögen einem ähnlichen Zweck zugeführt werden.
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Statutenänderungen
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Art. 13.
1 Die Statuten können von der Generalversammlung abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder einverstanden sind.
2 Vorgesehene Statutenänderungen sind auf der Traktandenliste aufzuführen.
3 Vorliegende Statuten wurden in der Generalversammlung vom 7. Oktober 1982 angenommen.
4 Alle bisherigen Satzungen der Deutschsprechenden Gruppe werden hiermit aufgehoben.
Der Präsident: Der Sekretär:
Marcel Kuonen Marcel Schwestermann
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